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Immobilie erben

Was kommt jetzt auf mich zu?

Wenn Du eine Immobilie erbst, kann das sowohl ein Grundstück, eine Wohnung als auch ein Haus sein.

 

Oft übertragen Eltern ihr Vermögen mittels eines Testaments auf ihre Erben.

 

In der Regel wird das Vermögen zu gleichen Teilen auf die erbenden Geschwister oder Kinder übertragen, was dann eine Erbengemeinschaft bildet.

Aber was bedeutet das genau? 

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einig sind? 

Und wie entscheidet man, ob man die geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen und auszahlen lassen möchte? 

 

Auch Fragen zur Erbschafts- oder Schenkungssteuer können aufkommen. Zudem stellt sich oft die Frage nach dem Wert der geerbten Immobilie und wo man eine professionelle Bewertung erhalten kann.

Rustikales Haus

 

Erbengemeinschaft 

 

Wenn es mehrere Erben gibt und Du nicht der Alleinerbe bist, entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Erben sind in diesem Fall gemeinsam berechtigt und verpflichtet. Eine Erbengemeinschaft soll die Rechte jedes Erben schützen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Du Dich einvernehmlich mit den anderen Erben einigst, um Konflikte zu vermeiden. Jeder Erbe hat Anspruch auf seinen Anteil, der ihm durch eine Quote zugewiesen wird.

 

Mein Tipp: Es ist ratsam, als Erbe mit den Geschwistern eine faire Einigung zu erzielen und Auseinandersetzungen zu vermeiden, da eine Erbengemeinschaft eine Zwangsgemeinschaft darstellt.

 

Wenn sich die Erben nicht einig sind

 

Wenn sich die Erben nicht einig sind, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll, kann es zu Streitigkeiten und Problemen kommen. Da sich die Erben in einer Erbengemeinschaft befinden, müssen sie gemeinsam entscheiden, wie sie mit der Immobilie umgehen möchten. Es ist wichtig, dass alle Erben einvernehmlich eine Entscheidung treffen, um Konflikte und unnötige Kosten zu vermeiden. 

Falls es keine Einigung gibt, hat jeder Erbe das Recht, seinen Anteil zu verkaufen. 

In diesem Fall kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen. 

 

Es stellt sich dann die Frage, ob man die Immobilie verkaufen, vermieten oder lieber selbst bewohnen bzw. übernehmen möchte.

 

Immobilie vermieten?

 

Möchtest Du die geerbte Immobilie vermieten, solltest Du vorab unbedingt mit einem Steuerberater sprechen und Dich genau informieren. 

 

Zwar bleibt die Immobilie im Familienbesitz, was eine mögliche Wertsteigerung ermöglicht. Jedoch musst Du bei Vermietung die Mieteinnahmen versteuern. 

 

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. 

Dazu gehören beispielsweise Instandhaltungskosten, Fremdkapitalzinsen, Betriebskosten, Grundsteuer und Maklerprovision.

 

Es gibt jedoch auch Nachteile bei der Vermietung der geerbten Immobilie. So trägst Du gemeinsam mit den anderen Erben die Verantwortung für den Zustand der Immobilie und haftest gemeinsam in der Erbengemeinschaft. 

 

Möglicherweise musst Du die Immobilie vor der Vermietung sanieren, was hohe Kosten verursachen kann.

 

Geerbte Immobilie verkaufen

 

Wenn Du eine geerbte Immobilie verkaufen möchtest, hast Du den Vorteil, dass Du eine unkomplizierte Aufteilung des Erbes erreichen kannst. 

 

Eine eventuell erforderliche Sanierung der Immobilie musst Du nicht durchführen, sondern kannst das Haus oder die Wohnung im aktuellen Zustand verkaufen. 

 

So vermeidest Du mögliche Konflikte mit der Erbengemeinschaft und kannst Dich auf andere Dinge konzentrieren. 

 

Außerdem hast Du die Möglichkeit, das erhaltene Geld aus dem Verkauf der Immobilie für andere Zwecke zu verwenden.

 

Geerbte Immobilie übernehmen oder auszahlen lassen?

 

Wenn Du Dich entscheidest, die geerbte Immobilie zu übernehmen und selbst zu bewohnen, kannst Du von vielen Vorteilen profitieren.

Du musst Dir keine Gedanken über die Vermietung der Immobilie machen, sondern kannst diese selbst nutzen. Auch kannst Du die Immobilie nach Deinen Wünschen gestalten und einrichten. Wenn Du die Immobilie selbst nutzt, kannst Du auch von Steuervorteilen profitieren, wie beispielsweise der Eigenheimzulage oder der Wohnungsbauprämie.

 

Allerdings musst Du bei der Übernahme der Immobilie auch einige Nachteile in Kauf nehmen. 

Zunächst musst Du Dich mit den anderen Erben auf eine Auszahlungssumme einigen und eventuell noch Sanierungskosten tragen. 

Auch könntest Du bei einer Übernahme der Immobilie in eine Zwangslage geraten, da Du gegebenenfalls nicht genug Geld hast, um die Auszahlungen an die anderen Erben zu leisten. 

Zudem musst Du Dich mit den anderen Erben auf eine Nutzung der Immobilie einigen, falls diese nicht komplett in Deinem Besitz ist.

 

Fällt Immobilien- oder Schenkungssteuer an?

Seit dem 01. August 2008 fällt im Falle einer Erbschaft einer Immobilie keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr an. 

Allerdings ist weiterhin bei Schenkungen oder Erbschaften von Grundstücken die Grunderwerbsteuer zu entrichten. 

Bei unentgeltlichen Erwerben von Immobilien werden seit dem 01. Jänner 2016 die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren auf Grundlage des Verkehrswerts der Immobilie berechnet. Dabei ist der Steuersatz gestaffelt.

 

Wo kannst du die geerbte Immobilie bewerten lassen?

Um den Wert Ihrer gemeinsam geerbten Immobilie zu ermitteln, ist es ratsam, einen unabhängigen Gutachter oder Immobilienmakler zu beauftragen. So kannst Du sicherstellen, dass Du den tatsächlichen Wert der Immobilie kennst und eventuellen Streitigkeiten mit der Erbgemeinschaft vorbeugst.

Bitte beachte, dass diese Informationen lediglich als Denkanstoß dienen und eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, einen Notar oder einen Steuerberater nicht ersetzen. 

 

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